Die neue EU-Drohnenverordnung

Am 1. Januar 2021 ist eine neue EU-Drohnenverordnung in Kraft getreten. Das spielt für alle eine Rolle, die Drohnen bei der Kitzrettung, bei der Wildschweinsuche oder bei der Schadensdetektion einsetzen. Die neue Drohnenverordnung krempelt viele bislang be­kannte Vorschriften um und bringt auch einige Neue­rungen mit sich.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Infos zur neuen EU-Drohnenverordnung lesen Sie in der nächsten „Jagd in Bayern“. Sie finden den Beitrag schon einmal vorab im Anhang.

EU-Drohnenverordnung

Neue Corona-Beschränkungen und ihre Auswirkungen auf die Jagd

Am 11. Januar wurden die Corona-Beschränkungen noch einmal verschärft. Ob und wie sich diese Verschärfung auf die Jagdausübung in Bayern auswirkt, das hat die Oberste Jagdbehörde im Bayerischen Landwirtschaftsministerium in einem Schreiben an die Kreisverwaltungsbehörden mitgeteilt. Sie finden das Schreiben im Anhang.

Die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:

  • Jagd und Revierarbeiten sind weiterhin erlaubt, allein, mit Personen des eigenen Hausstands und/oder einer Person eines fremden Haushalts
  • Die Jagd auf Schwarzwild zur Bekämpfung der ASP darf auch während der Ausgangssperre ausgeübt werden, das gleiche gilt für Nachsuchen
  • Zur Jagdausübung darf man den Umkreis von 15 Kilometern verlassen, auch wenn das für touristische Tagesausflüge nicht gestattet ist.
  • Bewegungsjagden können weiterhin genehmigt werden
  • Jagdscheinverlängerung ist weiterhin schriftlich möglich, ohne persönliche Anwesenheit.

Alle Regelungen rund um Jagd, Jagdausbildung, Hundeausbildung etc. finden Sie auf der BJV Homepage unter https://www.jagd-bayern.de/jagd-unter-coronabestimmunge

Jagd und Corona, Stand 21.1.2021

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Mitglieder

das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 13.01.2021 die Auswirkungen der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auf die Jagd beschrieben. Von grundsätzlicher Bedeutung ist, dass das Verbot von touristischen Tagesausflügen bei einer7-Tages-Inzidenz von über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner im jeweiligen Landkreis für die Jagd nicht relevant ist:

„Das Verlassen des Umkreises von 15 Kilometern um den Wohnort zur Jagdausübung ist in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gestattet.“

Darüber hinausgehende Informationen können dem Wildtierportal unter

www.wildtierportal.bayern.de

entnommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. rer.silv. Joachim Reddemann

Hauptgeschäftsführer

 

2020, das Jahr, das Alles veränderte

2020 begann , wie jedes Jahr, neue Pläne zur Jagd, zum Urlaub …, dann betrat Corvid 19 die Bühne, und Alles veränderte sich,  alle Pläne wurden Makulatur, gewohntes Verhalten veränderte sich über Nacht. Das einzig Positive war die wachsende Solidarität der Bevölkerung, selbst Länder begannen an einem Strang zu ziegen. Dieses Jahr, die Queen nannte einst ein solches Jahr Annus Horribilis, schreckliches Jahr, nähert sich dem Ende. Hoffen wir, dass Corvid 19 seine gestalterische Bedeutung verliert, und wir uns wieder anderen Tätigkeiten widmen können.

Danke an Alle, die für uns, gegen den Virus kämpfen, Ärzte, Krankenschwestern, der gesamte Sozialbereich und viele Ungenannte.

Ich möchte Ihnen Allen vor allem Gesundheit wünschen, Blicken Sie positiv in die Zukunft.. Eine Herausforderung wird der Kampf gegen die ASP sein, der Verband wird sein neues Gesicht zeigen, es bleibt spannend

Frohe Weihnachten, einen guten Rutsch Richtung 2021

Peter Schmid, Admin der Webseite www.bjv-ffb.de

 

 

 

Jagd und Corona , Informationen vom BJV Stand 18.12.20

Jagd und Corona

Das Bayerische Landwirtschaftsministerium hat dem BJV die aktuellen Regelungen zur Jagd nach der 11. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung übermittelt. Sie finden das Schreiben zu Ihrer Information im Anhang.  Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Die Einzeljagd und Revierarbeiten sind weiterhin mit max. fünf Personen aus dem eigenen und einem zweiten Hausstand möglich
  • Für die Schwarzwildbejagung darf man die Wohnung auch während der Ausgangssperre verlassen
  • Bewegungsjagden sind mit einer Ausnahmegenehmigung Ihrer Infektionsschutzbehörde im Landkreis möglich. Den aktualisierten Musterantrag finden Sie im Anhang

Musterantrag zur Genehmigung von Bewegungsjagden

  • Übernachten im Rahmen einer genehmigten Jagdveranstaltung ist möglich
  • Die Jägerprüfung findet statt, voraussichtlicher Beginn der Prüfung 1/2021 ist der 2. Februar 2021
  • Jagdgenossenschaftsversammlungen sind möglich, wenn zwingend notwendig
  • Hundeausbildung ist nicht erlaubt
  • Geschäfte für Jagdbedarf sind geöffnet

Alle weiteren wichtigen Informationen finden Sie auch unter: https://www.wildtierportal.bayern.de/corona

Wir wünschen Ihnen noch eine schöne Vorweihnachtszeit, bleiben Sie gesund!
Mit besten Grüßen und Waidmannsheil  Ihr BJV-Team

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Gertrud Helm

Referentin für Öffentlichkeitsarbeit

Jagen während der Ausgangssperre, Stand 18.12.20

Sehr geehrte Mitglieder

nach der aktuellen Infektionsschutzverordnung gelten auch für die Jagd bestimmte Einschränkungen.

Die Bejagung des Schwarzwilds zur Bekämpfung des ASP gilt als Ausnahme von der Ausgangssperre nach 21.ooh:
„Zudem sind die Regelungen zur landesweiten Ausgangssperre von 21 – 05 Uhr zu beachten. Danach ist der Aufenthalt in dieser Zeit außerhalb der Wohnung untersagt, es sei denn, es liegt einer der Ausnahmegründe des § 3 der 11. BayIfSMV vor.

Die Ausübung der Jagd auf Schwarzwild zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest stellt einen Ausnahmegrund im Sinn des § 3 Nr. 7 der 11. BayIfSMV dar und begründet während der nächtlichen Ausgangssperre die Zulässigkeit des Aufenthalts außerhalb der Wohnung.

Das Versorgen von verletztem Wild begründet ebenfalls während der nächtlichen Ausgangssperre den Aufenthalt außerhalb der Wohnung (§ 3 Nr. 6 der 11. BayIfSMV).“ zitiert nach der Webseite:

https://www.wildtierportal.bayern.de/jagd/242064/index.php

Textübernahme mit Ausschluss jeglicher  Haftung

Wahl des Präsidiums, das Ergebnis

Es wurden folgende Personen für die nachfolgend genannten Positionen im Präsidium gewählt:

Präsident: Ernst Weidenbusch

Vizepräsident: Eberhard Freiherr von Gemmingen-Hornberg

Weitere Vizepräsidenten: Roland Weigert,  Sebastian Ziegler

Landesschatzmeisterin: Julia Wiese

Justitiarin: Dr. Diane Schrems-Scherbarth

Beisitzer: Robert Pollner, Markus Landsmann

Der Vorstand der Kreisgruppe wünscht dem neuen Präsidium viel Erfolg für die kommenden Jahre

Informationen zur Jagdausübung vom 9.12.2020

Liebe Jägerinnen und Jäger,
folgende Information wurde heute Abend durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Ausübung der Jagd ab heute, 09.12.2020, während der Gültigkeit der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht:
Jagen und Arbeiten im Jagdrevier einschließlich Hochsitzbau, etc. stellen als Bewegung an der frischen Luft einen triftigen Grund zum Verlassen der eigenen Wohnung dar. Allerdings ist dies ausschließlich allein, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie mit den Angehörigen eines weiteren Hausstands zulässig, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Jeder Jäger muss dafür Sorge tragen, dass jagdliche Handlungen insbesondere „nach dem Schuss“ (bspw. Nachsuche, Wildbergung, Wildversorgung, Trichinenprobe, Radiocäsium-Untersuchung oder Abgabe von Wildbret) nach diesen Vorgaben zur Personenanzahl erfolgen.
Bei einem Inzidenzwert von über 200 sind die Regelungen zur Ausgangssperre von 21 – 05 Uhr zu beachten. Danach ist der Aufenthalt in dieser Zeit außerhalb der eigenen Wohnung untersagt, es sei denn, es liegt einer der Ausnahmegründe der § 25 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a bis h der 10. BayIfSMV vor. Die Ausübung der Jagd auf Schwarzwild zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest stellt einen Ausnahmegrund im Sinn des § 25 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe h der 10. BayIfSMV dar und begründet während der nächtlichen Ausgangsbeschränkung die Zulässigkeit des Aufenthalts außerhalb der eigenen Wohnung.
Wird die Jagd außerhalb Bayerns in einem Risikogebiet (Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland) nach der aktuellen Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts (RKI) über die Einstufung als Risikogebiet ausgeübt, so sind bei der Rückreise in den Freistaat Bayern die Regelungen der geltenden Einreise-Quarantäneverordnung zu beachten. Wir weisen darauf hin, dass in der EQV die Regelung zum „kleinen Grenzverkehr“ entfallen ist, so dass keine Ausnahme von der Einreisequarantäne mehr für Personen besteht, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Nachbarstaaten weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet nach § 1 Abs. 5 aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in das Bundesgebiet einreisen.
Vom 23.-26.12.2020 gilt vorübergehend eine Höchstzahl von 10 Personen.

Afrikanische Schweinepest 2.12.20

Afrikanische Schweinepest
in Brandenburg werden immer noch tote Wildschweine gefunden, die ASP-positiv getestet werden. Im Moment sind jedoch nur die Kernzonen der Ausbruchsgebiete betroffen. Insgesamt erhöhte sich die Anzahl der amtlich bestätigten Fälle von ASP im Wildschweinbestand in Deutschland auf insgesamt 185. Davon wurden 177 in Brandenburg und 8 in Sachsen nachgewiesen.
Drei Wochen nach der ersten amtlichen Bestätigung der ASP in Sachsen ist nun die erste flächendeckende Fallwildsuche dort abgeschlossen worden. Im gefährdeten Gebiet (rund 13.500 Hektar), wurden insgesamt 53 Kadaver gefunden. Bei sieben toten Wildschweinen konnte das Virus nachgewiesen werden. Alle positiven ASP-Funde in Sachsen wurden im grenznahen Bereich zu Polen gemacht. Nach offiziellen Angaben waren rund 170 Personen und 6 Jagdhunde und auf dem 8.000 Hektar umfassenden Truppenübungsplatz 100 Soldaten bei der Suche nach Schwarzwildkadavern im Einsatz.

In Brandenburg steht die erste so genannte weiße Zone um das erste Kerngebiet kurz vor dem Abschluss. Insgesamt werden dort 125 Kilometer Zaun errichtet, die letzten 12 Kilometer fehlen noch, dann ist die doppelte Umzäunung des Kerngebiets um den ersten Fundort geschlossen. Sobald auch der innere Ring endgültig geschlossen ist, soll, so das zuständige Ministerium, mit der Entnahme der Wildschweine begonnen werden.