Wildunfall-Flyer

Der Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit hat zusammen mit unserer Fachreferentin für Wildunfall-Fragen, Ramona Fehringer, einen kleinen Flyer entwickelt mit den wichtigsten Informationen über die Vermeidung von Wildunfällen und darüber, wie ich mich verhalten muss, wenn ein Unfall passiert ist. Die Flyer sagen mit wenigen Worten das Wesentliche und wurden sehr ansprechen gestaltet.

Wildunfall_RZ

ASP Kadaversuche , Bergung, wer ist zuständig

ASP-Totfundsuche – was ist, wenn was passiert?

Die SVLFG, hat mitgeteilt, dass die landwirtschaftliche Unfallversicherung nicht mehr zuständig ist, wenn die Beseitigung von Wildkadavern vom Staat angeordnet wird. In diesem Falle ist die Unfallversicherung durch die staatliche Unfallkasse durchzuführen, nicht durch die SVLFG. Näheres dazu finden Sie im Anhang.

Wer haftet bei Kadaversuche

 

Handwerker und Bauernmarkt in Türkenfeld 3. Oktober 2020

Handwerker-und Bauernmarkt im Corona-Modus

Vorweg, in eigener Sache,es handelt sich nicht um eine Veranstaltung der Kreisgruppe Fürstenfeldbruck, aber da auch wir, die Kreisgruppe FFB vor  Ort sein werden, möchten wir Sie über die Veranstaltung unterrichten.

bitte informieren Sie sich unter über etwaige Veranstaltungsveränderungen unter   www.bergfestival.de

Die Veranstalter vom Türkenfelder Wildgehege haben in Absprache mit

den Behörden ein Hygienekonzept entwickelt, um den traditionellen Handwerker-und Bauernmarkt auch in diesem Jahr durchführen zu können. Grundlage dafür ist ein von der bayerischen Staatsregierung herausgegebenes Rahmenhygienekonzept für Märkte. Die Grundlage dabei sind die bekannte AHA-Regel (Abstand-Hygiene-Alltagsmaske) und eine entzerrter Aufbau der Marktstände mit größeren Abständen. Durch den Markt wird es eine Art Einbahnstraßensystem geben, Ein-und Ausgang werden voneinander getrennt.

Gleich bleiben soll das vielfältige Angebot der Aussteller und das kulinarische

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Neues vom BJV, Stand 18.Sept.20

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vorsitzende,

die ASP hält uns nach wie vor in Atem. In Brandenburg wurden am 15. September vier weitere Schwarzwildkadaver und ein krank erlegtes Wildschwein positiv auf ASP getestet.Gestern bestätigte das FLI einen 7. ASP-Fall. Die infizierten Tiere wurden im ausgewiesenen „gefährdeten Gebiet“ gefunden, etwa 3 Kilometer vom ersten Fundort entfernt. Die Behörden in Brandenburg haben weitreichende Maßnahmen im „gefährdeten Gebiet“ ergriffen und haben dort mit mobilen Zäunen ein Kerngebiet errichtet.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Anhang und auf unserer Homepage unter www.jagd-bayern.de.

Bayern ist derzeit zum Glück nicht betroffen von der ASP. Nach Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz gelten deshalb auch keine tierseuchenrechtlichen Einschränkungen. Das heißt, noch hat der Ausbruch der ASP in Brandenburg keine direkten Folgen für die Jagd in Bayern. Es gelten bei uns auch keine Ernteverbote.

Trotzdem müssen wir Jägerinnen und Jäger jetzt natürlich besonders wachsam und aufmerksam sein. Wir müssen – bitte appellieren Sie auch an Ihre Mitglieder – unsere entscheidende Rolle bei der Früherkennung wahrnehmen, die Totfundsuche aktivieren und Kadaver, auch nach Verkehrsunfällen, beproben lassen. Bitte sprechen Sie sich dazu mit dem zuständigen Veterinäramt ab.

Der BJV steht in engem Austausch mit den zuständigen Ministerien. Wir werden postwendend über neue Entwicklungen informiert und geben sie dann natürlich sofort an Sie weiter.

Der BJV hat sich noch einmal eindringlich an Staatsminister Glauber gewandt, die Aufwandsentschädigung generell auf 100 Euro pro Wildschwein anzuheben und nicht nur in den Grenzregionen. Derzeit werden in Mauth über 5.000 Anträge auf Ausgleichsentschädigung bearbeitet. Die Entschädigung ist ein wichtiger Ausgleich für das große Engagement unserer Jägerinnen und Jäger, nicht zuletzt um etwaige Probleme bei der

Vermarktung auszugleichen.  In vielen Landkreisen wurden „Runde Tische“ mit allen beteiligten Verbänden und Behörden eingerichtet, ein wichtiges Podium, um unsere Fachkompetenz einzubringen. Unterstützen Sie Ihren Schwarzwild-Arbeitskreis vor Ort oder bringen Sie einen auf den Weg. Jetzt brauchen wir den engen Schulterschluss untereinander mehr denn je. BJVdigital unterstützt die effektive Schwarzwildbejagung.

Entscheidend ist jetzt auch, dass wir waidgerecht und intensiv die jagdlichen Möglichkeiten nutzen und weiterhin so engagiert Schwarzwild bejagen. Jetzt stehen die Maisjagden an, bitte weisen Sie Ihre Mitglieder daraufhin, dabei besonders auf die Sicherheit zu achten und stets erhöhte Ansitzeinrichtungen einzusetzen.

 

Diese Themen erwarten sie außerdem:

  • Bundesjagdgesetz
  • Wuidi-Wildwarner jetzt auf dem Navi installieren

Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende und ein kräftiges Waidmannsheil. Bleiben Sie gesund!

Ihr Thomas Schreder

 

Bundesjagdgesetz, Stand 18.9.2020

Bundesjagdgesetz

Die Gespräche laufen weiter. Zwei Tage lang haben wir mit den Fraktionsspitzen der Unionsparteien, dem Koalitionspartner und anderen Parteien unsere Forderungen für die Novellierung des BJagdG eindringlich vorgebracht und diskutiert. Intensive Gespräche wurden auch mit dem DJV geführt. Der DJV hat in einem Schreiben an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner jetzt einen „Runden Tisch Wald und Wild“ unter Leitung des Ministeriums vorgeschlagen. Damit reagiert der DJV auf die gescheiterten Verhandlungen mit dem Deutschen Forstwirtschaftsrat (DFWR). Die Ergebnisse aus einer gemeinsamen Arbeitsgruppe sind im DJV-Präsidium auf breite Ablehnung gestoßen.

Der BJV begrüßt einen „Runden Tisch Wald und Wild“, fordert aber – Bayern ist schließlich das größte Jagdland – dass der BJV gleichberechtigt mit dem DJV einbezogen wird

(Quelle BJV)

Neues vom BJV Stand 11.September

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder

die ASP hat Deutschland erreicht. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bestätigte den ersten ASP-Fall in Deutschland. Am 09.September wurde im Spree-Neisse-Kreis in Brandenburg ein stark verwester Wildschweinkadaver positiv auf das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) getestet. Das Friedrich-Löffler-Institut als nationales Referenzlabor hat den Verdacht mittlerweile bestätigt. Der Fundort liegt ca. 8 km von der deutsch-polnischen Grenze entfernt. Gemäß der Schweinepest-Verordnung des Bundes hat die zuständige Behörde in Brandenburg sofort im Umkreis von 15 Kilometern vom Fundort ein gefährdetes Gebiet festgelegt und verschiedene Maßnahmen eingeleitet.  Dort wird nun der Kraftfahrzeug- und Personenverkehr eingeschränkt, Ernteverbote ausgesprochen und die Fallwildsuche intensiviert. Außerdem besteht für dieses Gebiet ein Jagdverbot.

Bayern ist nicht betroffen und unterliegt daher auch keinen direkten tierseuchenrechtlichen Einschränkungen, so das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz.

Jetzt aber sind wir Jägerinnen und Jäger besonders gefordert. Jetzt gilt es noch aufmerksamer zu sein und die Totfundsuche zu aktivieren. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie im Anhang. Bitte sensibilisieren Sie auch Ihre Mitglieder. Wichtig ist dabei der enge Austausch mit der zuständigen Veterinärbehörde.

An ASP erkrankte Wildschweine haben hohes Fieber und suchen kühle Stellen im Revier auf, wie feuchte nasse Mulden, Bachränder oder Tümpel. Dort sollte die Suche nach Fallwild schwerpunktmäßig stattfinden.

Wir Jäger sind ein ganz entscheidender Faktor bei der Früherkennung. Der Ausbruch der ASP in Tschechien hat das gezeigt. Durch die Früherkennung konnte der Ernstfall sehr schnell unter Kontrolle gebracht werden, weil die Behörden unmittelbar nach den ersten Infektionen handeln konnten. Das ist für alle wichtig, für die Landwirte aber auch für uns Jäger.

An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich auch bedanken für das riesige Engagement unserer Mitglieder bei der Schwarzwild-Bejagung. Die aktuelle Streckenliste liegt jetzt vor: 112.000 Stück Schwarzwild wurden im Jagdjahr 2019/20 erlegt. So viel wie noch nie zuvor. Das ist gelebte ASP-Prävention. Das zeigt, ohne uns Jäger geht es nicht. Herzlichen Dank dafür!

 

Diese Themen erwarten sie außerdem:

  • Landesversammlung in Nürnberg
  • Bundesjagdgesetz
  • ÖJV will VGH-Urteil nicht akzeptieren
  • Ohne Absprache: Broschüre des DJV
  • Spannendes Niederwildseminar in der Landesjagdschule

BJG/ ÖJV

Bundesjagdgesetz

Die Diskussion um die Novelle des Bundesjagdgesetzes geht weiter. Der BJV hat alle bayerischen Abgeordneten in Berlin angeschrieben und noch einmal die wichtigsten Eckpunkte unserer Anliegen erläutert. Anfang nächster Woche werden wir in Berlin weitere intensive Gespräche mit den Abgeordneten führen und unsere Argumente austauschen.

„BJG/ ÖJV“ weiterlesen

Broschüre des DJV

Ohne Absprache: Broschüre des DJV

Der DJV hat eine Broschüre ins Netz gestellt mit Beispielsrevieren für Lösungsansätze im Forst-Jagd-Konflikt. In dieser Broschüre wurden auch Reviere aus Bayern vorgestellt – allerdings ohne uns vorher darüber zu befragen. Dieser Schuss ging nach hinten los, denn die angeblich guten Beispiele in Bayern waren Eigenbewirtschaftungsreviere, die ausgewiesene Verfechter für Wald vor Wild initiiert haben. Wir haben sofort beim DJV protestiert, damit diese Broschüre aus dem Netz genommen wird. Das ist auch geschehen. Es ist schon ein starkes Stück, bayerische Reviere in einer Broschüre vorzustellen, ohne uns einzubeziehen. Dazu haben wir uns ebenfalls deutlich beim DJV geäußert und positioniert. Der BJV jedenfalls lehnt dieses Vorgehen mit Nachdruck ab. Böswillige Spekulationen von interessierter Seite, die in eine andere Richtung gehen, sind nicht angebracht und auch nicht begründet.

Spannendes Niederwildseminar in der Landesjagdschule

Wie funktioniert das Niederwild-Projekt des BJV in der Praxis? Welche Erfahrungen haben die Teilnehmer gemacht? Das und viele praktische Infos rund um das BJV-Vorzeigeprojekt erfahren Sie in einer spannenden Online-Veranstaltung der Landesjagdschule:

Wann: am Dienstag, 15. September von 19 bis 21 Uhr

Referent: Dr. Moritz Fehrer, Lehrgangsnummer 20611, Teilnahmegebühr: 25 Euro

So geht‘s: Um an einem Online-Seminar teilzunehmen brauchen Sie einen video- und audiofähigen PC/Laptop. Wir arbeiten mit der Plattform ZOOM. Ihre Zugangsdaten zu dem Online-Kurs werden Ihnen vor dem Lehrgang per E-Mail zugesandt. Sie können sich ca. 30 min. vor Lehrgangsbeginn über diesen Link einloggen. Pro Online-Kurs: maximale Teilnehmerzahl 30 Personen. Nutzen Sie zur Anmeldung unser Onlineanmeldetool.

Quelle BJV