Jungjäger aufgepasst:
am Samstag, 28.05.2022 veranstaltet die BJV-Kreisgruppe für Euch einen Zerwirkkurs. Hierzu können sich maximal 10 Personen (5 am Vormittag,
5 am Nachmittag) verbindlich! über unser Kontaktformular anmelden.
Gerhard v. Hößlin
Jungjäger aufgepasst:
am Samstag, 28.05.2022 veranstaltet die BJV-Kreisgruppe für Euch einen Zerwirkkurs. Hierzu können sich maximal 10 Personen (5 am Vormittag,
5 am Nachmittag) verbindlich! über unser Kontaktformular anmelden.
Gerhard v. Hößlin
Ab dem 01.01.2022 gibt es bei der für den Lkr. FFB zuständigen Entsorgungsfirma ZTA Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Aichach-Friedberg eine neue Entgeltliste.
Folgende Staffelung für Wildtiere hat die Berndt Gruppe festgesetzt:
Bis 50 kg € 30,43 netto + Mwst
Ab 50 kg € 58,29 netto + Mwst
Bis jetzt waren die Gebühren mit € 17,72 bzw. € 35,45 deutlich günstiger.
Eine genaue Übersicht der Gebühren ist unter Entgeltsliste Tierkörperbeseitigung (insbesondere Nr. 3 Abs 1) zu finden.
Bis jetzt waren die Gebühren mit € 17,72 bzw. € 35,45 deutlich günstiger.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder
das Bayerische Verbraucherschutzministerium hat neue Regelungen für die Aufwandsentschädigung von Schwarzwild herausgegeben. Danach gilt ab sofort eine Dokumentationspflicht für die Aufwandsentschädigung. „Neue Regelung für Aufwandsentschädigung für Schwarzwild, Wichtig !!!!!“ weiterlesen
Werner Fröwis, Kreisgruppenvorsitzender aus Wasserburg, in „Kontrovers“ im Bayerischen Fernsehen. Es geht um die Wildbretvermarktung. Klicken Sie rein: https://www.br.de/mediathek/video/lockdown-wohin-mit-wild-und-fisch-av:5fac579f422f9400137af09d
Quelle BJV
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder
mit dem ersten ASP-Fall in Sachsen ist die Afrikanische Schweinepest zum ersten
„Information Aufwandsentschädigung Schwarzwild, Stand 11.11.2020“ weiterlesen
Das Landwirtschaftsministerium hat die Streckenliste für das Jagdjahr 2019/20 veröffentlicht. Sie finden die aktuelle Jahresstrecke im Anhang oder unter https://www.wildtierportal.bayern.de/mam/cms12/wildtiere_bayern/bilder/226_amtl_statistik_by_jagdjahr_2019.pdf
Die Kreisgruppe FFB bietet allen Mitgliedern die Möglichkeit Fuchskadaver kostengünstig zu entsorgen.
Zu diesem Zweck existert eine Tiefkühltruhe am Kreisbauhof Fürstenfeldbruck.
Hier ein Merkblatt zum Thema ASP Früherkennung
Liebe Mitglieder
der Protest des BJV hat sofort Wirkung gezeigt: Das Verbraucherschutzministerium hat das Merkblatt zur Beseitigung von Wild erst einmal wieder zurückgenommen. Es soll nachgebessert werden. Bis dahin gilt die Regelung wie bisher. Sie finden die Information aus dem Verbraucherschutzministerium im Anhang.
Mit besten Grüßen und Waidmannsheilt
Ihr Thomas Schreder
Die Wildbretvermarktungsstrategie des BJV interessiert weit über die Grenzen des Freistaates hinaus. Eine Delegation des Französischen Jagdverbandes um Directeur Jean Matthieu Gonnet und Thomas Corvasce, Präsident der Jägervereinigung in Haut-Marne, waren auf Einladung der Firma Sailer zu Gast im Bayerisch-Württembergischem Grenzgebiet, um sich über die Wildbretvermarktung des BJV zu informieren. Die vielfachen Aktivitäten des BJV fanden großen Anklang bei den Gästen aus Frankreich und sollen zu Beginn des nächsten Jahres bei einer internationalen Tagung zum Thema Wildbretvermarktung in Brüssel vorgestellt werden.
(Quelle BJV)
5.600 Anträge sind in den letzten Wochen und Monaten in unserer Schwarzwildförderstelle in Mauth eingegangen. Damit haben ungefähr 80 Prozent aller Jagdreviere mit Schwarzwild in Bayern eine Aufwandsentschädigung beantragt. Innerhalb kürzester Zeit wurden von der Schwarzwildförderstelle bereits über 1.000 Anträge bearbeitet und rund 175.000 Euro an die Revierinhaber in Bayern ausbezahlt.
Die große Antragsflut lässt allerdings erwarten, dass die Bearbeitung aller Anträge noch geraume Zeit in Anspruch nehmen wird. Bitte haben Sie hierfür Verständnis, unsere engagierten Mitarbeiter der Schwarzwildförderstelle in Mauth sind bemüht, Ihren Antrag schnellstmöglich zu verbescheiden.
(Quelle BJV)
Leider kam es bei der Antragsstellung von Ausgleichszahlungszahlungen bei einer Radiocäsium-Messung zwischen 500 und 600 Bq in letzter Zeit zu einigen Problemen, weil manche Landratsämter das nicht als Grenzwertüberschreitungen akzeptierten. Der Typ unserer Messgeräte (LB 200 von Berthold Technologies) macht es aber notwendig, dass
Messergebnisse über 500 Bq/kg als Überschreitung des EU-Grenzwertes von 600 Bq/kg zu werten sind, um Messungenauigkeiten auszuschließen. Die Entschädigung gibt es bei diesen Geräten schon ab 500 Bq. Eine Zertifizierung ist dazu nicht notwendig. Allerdings müssen Grenzwertüberschreitungen von nicht zertifizierten Geräten nochmals in einer zertifizierten Messstelle überprüft und bestätigt werden.
15.09.2020 Praxisbericht zum Niederwildprojekt: Zeit: 19 bis 21 Uhr,Referent: Dr. Moritz Fehrer,Lehrgangsnummer: 20611, Teilnahmegebühr: 25 Euro
17.09.2020 Biber-Seminar:Zeit: 19 bis 22 Uhr,Referentin: Nicole Anzinger,
„Die Landesjagdschule im Online-Kurs / Niederwild/ Biber“ weiterlesen